Polen: Ela, Anna und Joanna (Februar 2021)

Eine Frau streckt einen Regenschirm in den LGBTI-Farben in die Höhe. Sie trägt eine Gesichtsmaske und Ohrschmuck, beides auch in den LGBTI-Farben.

Solidaritätsproteste für inhaftierte LGBTI-Personen und gegen Homophobie am 8. August 2020 in Warschau

Brief gegen das Vergessen

*** Aktualisierung: Die Drei wurden am 2. März 2021 freigesprochen. Bitte nicht mehr schreiben. *** In Polen verschlechtert sich die Situation für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI+) zunehmend: Die Behörden propagieren homophobe und hasserfüllte Ansichten über LGBTI+. Tätliche Angriffe, Einschüchterung und Schikane sind allgegenwärtig, und inzwischen gibt es sogar "LGBTI+-freie Zonen".

Die Menschenrechtsverteidigerinnen Ela, Anna und Joanna setzen sich seit Jahren für die Rechte der LGBTI+-Community ein. Nun werden sie beschuldigt, Ende April 2019 Transparente, die die Jungfrau Maria mit einem Heiligenschein in den Farben der LGBTI-Flagge zeigten, in der Stadt Plock benutzt und verteilt zu haben. Dafür wurden sie der "Beleidigung religiöser Überzeugungen" angeklagt – eine Straftat, die nach Paragraf 196 des polnischen Strafgesetzbuches mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden kann.

Solche Transparente anzufertigen, zu besitzen oder zu verteilen, sollte keine Straftat sein und ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.

Dieser Fall ist beispielhaft dafür, wie die polnische Regierung friedliche Aktivist_innen systematisch schikaniert und einschüchtert. Ela, Anna und Joanna haben keine Straftat begangen, trotzdem drohen ihnen nun Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Gerichtsanhörungen der drei Menschenrechtlerinnen begannen am 13.  Januar 2021.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro und fordern Sie ihn auf, sicherzustellen, dass alle Anklagen gegen Ela, Anna und Joanna fallengelassen werden und sie ihren friedlichen Aktivismus ohne behördliche Schikane und Vergeltungsmaßnahmen ausüben können.

Schreiben Sie in gutem Polnisch, Englisch oder auf Deutsch an:

Zbigniew Ziobro

Al. Ujazdowskie 11

00-950 Warsaw

POLEN

E-Mail: kontakt@ms.gov.pl

Twitter: @PK_GOV_PL

(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)

(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 1,10 €)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:

Botschaft der Republik Polen

S. E. Herrn Andrzej Przyłębski

Lassenstraße 19-21, 14193 Berlin

Fax: 030 – 22 31 31 55

E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl


(Standardbrief: 0,80 €)

Appell an

Prosecutor General

Zbigniew Ziobro


Al. Ujazdowskie 11

00-950 Warsaw

POLEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Polen

S. E. Herrn Andrzej Przyłębski

Lassenstraße 19-21, 14193 Berlin

Fax: 030 – 22 31 31 55

E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl