Amnesty Report Nauru 08. Juni 2016

Nauru 2016

 

Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern.

Meinungsfreiheit

Mit der Begründung, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beenden zu müssen, blockierte die Regierung im April 2015 für mehrere Wochen den Zugang zu Facebook. Am 12. Mai 2015 wurden die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs dahingehend geändert, dass die Veröffentlichung von Meinungsäußerungen, die auf eine Person Druck ausüben, sie einschüchtern oder bei ihr zu seelischen Belastungen führen, mit Gefängnisstrafen von bis zu sieben Jahren bestraft werden können. Die neuen Bestimmun-gen entsprachen nicht den geltenden internationalen Menschenrechtsnormen und -standards bezüglich des Rechts auf Meinungsfreiheit, und das vorgesehene Strafmaß war unverhältnismäßig.

Die Gerichtsverfahren gegen fünf Oppositionsabgeordnete, die im Jahr 2014 von ihren parlamentarischen Ämtern suspendiert worden waren, nachdem man sie beschuldigt hatte, in ausländischen Medien die Regierung kritisiert zu haben, wurden fortgeführt. Den Abgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Nachdem sie an regierungskritischen Protesten teilgenommen hatten, wurden drei der Abgeordneten im Juni 2015 inhaftiert, davon zwei für einen Monat ohne die Möglichkeit einer Freilassung auf Kaution.

Faire Gerichtsverfahren

Es herrschte weiterhin Besorgnis über die fehlende Unabhängigkeit der Justiz und die unzumutbare Verzögerung von Gerichtsverfahren, nachdem zu Beginn des Jahres 2014 Justizbeamte entlassen worden waren, wodurch das Recht auf ein faires Verfahren gefährdet wurde.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Am 30. November 2015 befanden sich 543 Personen, darunter 70 Kinder, in der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru. Ungefähr 621 Flüchtlinge, denen temporäre Visa erteilt worden waren, waren separat untergebracht. Die Wiedereröffnung der australischen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru im Jahr 2012 führte zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen. Ein im März 2015 von der Regierung Australiens veröffentlichter unabhängiger Bericht enthielt Vorschläge zur Lösung anhaltender Sicherheitsprobleme für Frauen und Kinder in der Hafteinrichtung (siehe Länderbericht Australien). Die Regierung von Nauru bekundete tiefe Besorgnis angesichts der Ergebnisse des Berichts und versprach, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um Australien bei der Durchführung der notwendigen Veränderungsmaßnahmen zu unterstützen. Im August 2015 kam ein vom Senat Australiens erar-beiteter Bericht zu den Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen jedoch zu dem Ergebnis, dass die Bedingungen und Umstände in der Einrichtung keinesfalls als ausreichend, angemessen und sicher bewertet werden könnten. Die zentrale Empfehlung zur Schaffung eines Rechtsrahmens für den Kinderschutz wurde von Nauru nicht umgesetzt.

Im Oktober 2015 gab die Regierung von Nauru bekannt, dass die Einrichtung künftig "offen" sein würde und die Insassen nach Belieben kommen und gehen könnten. Die Regierung teilte zudem mit, dass die restlichen 600 Asylanträge "innerhalb einer Woche" bearbeitet würden. Ende Dezember war die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen. Anhaltende Berichte über Gewalt gegen Flüchtlinge ließen befürchten, dass Nauru nach wie vor nicht in der Lage war, den Schutz von Asylsuchenden zu gewährleisten und für eine angemessene Versorgung der Flüchtlinge zu sorgen, die bereits auf der Insel lebten.

Im Oktober 2015 verhängte die Regierung von Nauru ein Einreiseverbot für ausländische Journalisten.

Internationale Kontrolle

Im Mai 2015 inspizierte der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter Naurus Polizeistation und Gefängnis sowie die Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende. Die Regierung verpflichtete sich, baldmöglichst einen Nationalen Präventionsmechanismus zur Überwachung von Hafteinrichtungen einzurichten.

Im November 2015 wurde die Menschenrechtslage auf Nauru zum zweiten Mal im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat begutachtet. Die Regierung erklärte sich dazu bereit, die Unabhängigkeit der Justiz sicherzustellen, spezielle Gesetze gegen familiäre Gewalt zu erlassen und die Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu verbessern.

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