Blog Deutschland 12. Juni 2015

Vorratsdatenspeicherung: Keine anlasslosen Eingriffe in das Recht auf Privatsphäre!

Am 06. Juni, dem zweiten Jahrestag der Snowden-Enthüllungen, haben Amnesty-Aktivisten auf dem Hackeschen Markt in Berlin für mehr Datenschutz demonstriert.

Unsere Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter Lena Rohrbach hat sich mit der Debatte um Vorratsdatenspeicherung im Bundestag auseinandergesetzt.

Damit Sie diesen Text lesen können, ist einiges passiert. Hier nur einige Auszüge: Am 10.6. habe ich um 12:14 für 2 Minuten mit unserem Online-Redakteur Matthias Wahsner telefoniert, um diesen Text anzukündigen. Matthias saß im Online-Büro von Amnesty, während ich gerade über die Torstrasse lief. Kurz zuvor war ich noch einmal ins Internet gegangen, um eine Information nachzuschlagen. Am 12.06. schickte mir Matthias um 10:22 eine SMS, um mir kurz mitzuteilen, dass der Text nun veröffentlicht sei. Ich wartete gerade mit einer Kollegin an der S-Bahn Haltestelle Friedrichstraße.



Sie fragen sich, warum ich Ihnen diese Details mitteile? Diese Daten aus dem Alltag einer Menschenrechtsorganisation sollen zukünftig für zehn Wochen gespeichert werden. Wer wann mit wem wie lange telefoniert hat, wer wem wann eine SMS schickte, auch die IP-Adressen von Computern. Vier Wochen sollen außerdem die Standortdaten von Mobiltelefonen aufbewahrt werden, die Auskunft darüber geben, wo sich eine Person zu welchem Zeitpunkt aufgehalten hat. Dies sieht der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor, der heute im Bundestag diskutiert wird. Die gesamte deutsche Bevölkerung wird künftig von diesem Eingriff in ihre Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung betroffen sein. Zu Recht ist das den meisten nicht geheuer: In einer repräsentativen Studie, die Amnesty International im Februar 2015 durchführte, sprachen sich rund 70 Prozent der in Deutschland befragten Personen gegen die Überwachung ihrer Internet- und Mobilfunknutzung durch ihre Regierung aus.



Meine Kolleg_innen und ich telefonieren natürlich nicht nur miteinander. Wir sprechen auch mit Menschen, die zum Beispiel wegen ihres Engagements für die Menschenrechte in ihren Heimatländern gefährdet sind. Was bedeutet die Vorratsdatenspeicherung für sie? Werden sie sich künftig weiterhin trauen, eine Menschenrechtsorganisation anzurufen? Und wieviel Vertrauen können sie im Zeitalter von Hacks, Leaks und Geheimdiensten außer Kontrolle haben, dass die privaten Kommunikationsanbieter, die die Vorratsdaten speichern sollen, diese wirklich gegen unbefugte Zugriffe sichern können?

Lena Rohrbach ist Expertin bei Amnesty für Menschenrechte im digitalen Zeitalter. Die gebürtige Hessin hat an der Humboldt-Universität in Berlin Philosophie, Kulturwissenschaft und Neuere und Neueste Geschichte studiert.

Menschenrechte gelten online ebenso wie offline, und das Recht auf Privatsphäre ist ein universell gültiges Menschenrecht. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte schützt die vertrauliche Kommunikation in Artikel 17. Im "General Comment", der Richtlinie für die Auslegung des Artikels, heißt es: "Correspondence should be delivered to the addressee without interception and without it being opened or otherwise read."



Im Gegensatz zum Recht, nicht gefoltert zu werden, kann in das Recht auf Privatsphäre zwar eingegriffen werden. Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kann die Privatsphäre eingeschränkt werden. Dafür gibt es aber klare Regeln: Überwachung darf nur stattfinden, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und die Maßnahme gezielt, verhältnismäßig, richterlich angeordnet und notwendig zum Erreichen eines legitimen Ziels ist. Alle Staaten müssen sich bei der Überwachung von Kommunikation an diese menschenrechtlichen Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre halten. Die geplante Vorratsdatenspeicherung erfüllt bereits das erste Kriterium nicht: Sie ist anlasslos, "auf Vorrat" eben, nicht einmal ein vager Verdacht liegt vor. Der Europäische Gerichtshof hat die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung deshalb 2014 für ungültig erklärt. Er kritisierte, die Regelung gälte "auch für Personen, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte." Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht bereits den ersten Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt, da er unvereinbar mit den Grundrechten war.



Auch einen Nachweis der Notwendigkeit der Datenspeicherung hat die Bundesregierung bisher nicht erbringen können, nicht einmal ihre Nützlichkeit konnte sie belegen. Das ist nicht überraschend, denn alle Untersuchungen weisen darauf hin, dass es keinen solchen Nutzen gibt: Das Max-Planck-Institut konnte im Ländervergleich keine abschreckende Wirkung und kaum Hinweise auf die Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung erkennen, der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte keinerlei Verbesserungen fest, und die New America Foundation fand heraus, dass die Datenspeicherung auch in den USA keine Terroranschläge verhindert hat.



Eine geschützte Privatsphäre ist die Grundlage für die Ausübung anderer Menschenrechte, für politisches Engagement und für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wer weiß, dass Informationen über seine Anrufe und SMS, seine Computeraktivitäten und Aufenthaltsorte gespeichert werden, überlegt sich vielleicht dreimal, ob er wirklich die HIV-Beratungsstelle anruft, jede Woche zum Gewerkschaftstreffen geht oder per Telefonkette eine Demonstration organisiert. Deshalb stehen mit der Privatsphäre - und mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung - gleichzeitig weitere Menschenrechte auf dem Spiel.

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